Die Fortbildungspflicht soll dem Grundsatz gerecht werden, dass jede medizinische Leistung auf Grundlage der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse erbracht wird. Ärzte sollen also auf den neuesten Stand bezüglich Diagnosen, Krankheitsbildern, Therapien, medizinischer Verfahren und Ähnlichem gebracht werden, wobei der Nutzen für den Patienten und die Patientensicherheit klar im Vordergrund steht. Darüber hinaus sollen auch die Team- und Kommunikationsfähigkeiten sowie die persönliche Weiterentwicklung der Ärzte geschult werden.
Das Erwerben der Fortbildungspunkte ist an bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft – für wen gilt die Fortbildungsverpflichtung, wie viele Punkte müssen gesammelt werden, welche Konsequenzen hat eine Nichteinhaltung der Fortbildungsverpflichtung?
Es gibt 10 Kategorien, in denen Sie Fortbildungspunkte erwerben können.
Im Gegensatz zu einem Vortrag findet ein Kongress über mehrere Tage statt und beinhaltet verschiedene Themenkomplexe.
Dieser etwas sperrige Begriff bedeutet nichts anderes, als dass die Fortbildung in kleineren Gruppen stattfindet und Sie sich aktiv beteiligen können und sollen. Damit sind Workshops, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Peer Reviews, Balintgruppes, Kleingruppenarbeit, Supervisionen, Intervisionen, Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen und praktische Übungen gemeint, die mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 25 Personen stattfinden und von einem erfahrenen Ansprechpartner geleitet werden.
Hierbei handelt es sich um Forbildungsbeiträge in elektronischer oder schriftlicher Form, bei denen – anders als beim Selbststudium – eine nachgewiesene Lernerfolgskontrolle erfolgen muss. Die Deutsche Medizinische Wochenschrift veröffentlicht beispielsweise zehnmal im Jahr einen Artikel, zu welchem Sie online einen Fragebogen beantworten müssen. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie 3 Punkte.
Beim Selbststudium können Sie wissenschaftliche Aufsätze in Fachzeitschriften und -büchern und audiovisuelle Medien sowie Online-Angeboten nutzen, um sich weiterzubilden. Dabei werden Ihnen 10 Punkte pro Jahr ohne Nachweis anerkannt und es erfolgt auch keine Lernerfolgskontrolle.
Wenn Sie Artikel in Fachzeitschriften, Bücher, Konferenzbände und Ähnliches veröffentlichen, wird Ihnen das als Fortbildung anerkannt. Auch ein Vortrag auf einem Kongress oder die Leitung einer Fortbildungsmaßnahme kann eingereicht werden und bringt in der Regeln einen Punkt pro Beitrag.
Das unentgeltiche Teilnehmen am Berufsalltag einer Hospitationsstätte (Krankenhaus, Forschungseinrichtung, Praxis etc.) mit dem Ziel, sich neues Fachwissen sowie Fertigkeiten anzueignen und zu vertiefen kann mit einem Punkt pro Stunde und maximal 8 Punkten pro Tag anerkannt werden. Für die Anerkennung zuständig ist die Ärztekammer des jeweiligen Landes.
Dabei handelt es sich um strukturierte Programme mit fest definierten Zielen, Inhalten, Terminen, wobei teilweise die Einhaltung der Empfehlungen überprüft wird.
Im Gegensatz zu Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie D gibt es beim eLearning eine tutorielle Unterstützung. Außerdem muss das Programm von der Bundesärztekammer anerkannt worden sein. Selbiges gilt beim blended eLearning, bei welchem zusätzlich zu den Online-Lernmodulen Präsenzveranstaltungen integriert sind. Das Erwerben der Fortbildungspunkte stellt für viele Ärzte eine zeitliche Herausforderung dar – gerade dann, wenn sie eine Einzelpraxis betreiben, nicht immer eine Vertretung organisieren können oder die Praxis etwas außerhalb liegt. Interaktive Fortbildungen der Kategorie D und eLearning der Kategorie I sind daher häufig besonders interessant, da sie bequem vom eigenen Schreibtisch aus erledigt werden können. Es gibt einige anerkannte Anbieter, die Online-Lernmodule oder interaktive Fortbildungen anbieten (Reihenfolge ohne Bedeutung):