Warum existiert eine Fortbildungspflicht?

Die Fortbildungspflicht soll dem Grundsatz gerecht werden, dass jede medizinische Leistung auf Grundlage der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse erbracht wird. Ärzte sollen also auf den neuesten Stand bezüglich Diagnosen, Krankheitsbildern, Therapien, medizinischer Verfahren und Ähnlichem gebracht werden, wobei der Nutzen für den Patienten und die Patientensicherheit klar im Vordergrund steht. Darüber hinaus sollen auch die Team- und Kommunikationsfähigkeiten sowie die persönliche Weiterentwicklung der Ärzte geschult werden.

 


Rahmenbedingungen für Ärzte

Das Erwerben der Fortbildungspunkte ist an bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft – für wen gilt die Fortbildungsverpflichtung, wie viele Punkte müssen gesammelt werden, welche Konsequenzen hat eine Nichteinhaltung der Fortbildungsverpflichtung?

 

Die wichtigsten Punkte für Sie im Überblick sind folgende:
  1. Die Fortbildungsverpflichtung gilt verkürzt gesagt für alle Ärzte – Vertragsärzte, angestellte Ärzte eines Vertragsarztes oder medizinischen Versorgungszentrums, ermächtigte Ärzte, Fachärzte und Assistenzärzte gleichermaßen.
  2. Innerhalb von fünf Jahren müssen Sie 250 Fortbildungs- oder CME-Punkte gesammelt und mit Belegen bei Ihrer kassenärztlichen Vereinigung oder dem ärztlichen Direktor des Krankenhauses eingereicht haben. Sie erhalten dann ein Fortbildungszertifikat. Bei Fachärzten müssen 150 der 250 Punkte fachspezifisch sein.
  3. Ein Fortbildungspunkt entspricht dabei einer abgeschlossenen Fortbildungsstunde von 45 Minuten.
  4. Auch Ärzte, die in Teilzeit arbeiten, müssen die vollen 250 Punkte innerhalb der fünf Jahre absolviert haben.
  5. Wenn Sie in einem Fünfjahreszyklus mehr als 250 Punkte eingereicht haben, werden diese in der Regel nicht für den nächsten Zyklus berücksichtigt.
  6. Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren keine 250 Punkte sammeln konnten oder nicht eingereicht haben, haben Sie weitere zwei Jahre Zeit, um das nachzuholen. Die Punkte, die Sie innerhalb der 2 Jahre sammeln, werden jedoch nicht auf den nächsten Fünfjahreszeitraum angerechnet!
  7. In dieser Zeit kommt es bei Vertragsärzte zu einer 10%igen Verkürzung des Gehaltes, die ab dem fünften Quartal ohne Einreichung der Fortbildungspunkte auf 25% erhöht wird. Bei angestellten Ärzten ist das Gehalt des Vertragsarztes, bei dem sie angestellt sind, von der Kürzung betroffen
  8. Nach Ablaufen der zweijährigen Frist droht der Verlust der Zulassung!
  9. Im Zweifelsfall müssen Sie die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen immer nachweisen können. Bewahren Sie Teilnahmebescheinigungen, Fotos, Broschüren und Ähnliches daher auf.

Wo und wie Sie Fortbildungspunkte sammeln können

Es gibt 10 Kategorien, in denen Sie Fortbildungspunkte erwerben können.

 

Kategorie A: Vortrag und Diskussion

 

Kategorie B: mehrtägige Kongresse

Im Gegensatz zu einem Vortrag findet ein Kongress über mehrere Tage statt und beinhaltet verschiedene Themenkomplexe.

 

Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes Teilnehmers

Dieser etwas sperrige Begriff bedeutet nichts anderes, als dass die Fortbildung in kleineren Gruppen stattfindet und Sie sich aktiv beteiligen können und sollen. Damit sind Workshops, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Peer Reviews, Balintgruppes, Kleingruppenarbeit, Supervisionen, Intervisionen, Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen und praktische Übungen gemeint, die mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 25 Personen stattfinden und von einem erfahrenen Ansprechpartner geleitet werden.

 

Kategorie D: interaktive Fortbildung

Hierbei handelt es sich um Forbildungsbeiträge in elektronischer oder schriftlicher Form, bei denen – anders als beim Selbststudium – eine nachgewiesene Lernerfolgskontrolle erfolgen muss. Die Deutsche Medizinische Wochenschrift veröffentlicht beispielsweise zehnmal im Jahr einen Artikel, zu welchem Sie online einen Fragebogen beantworten müssen. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie 3 Punkte.

 

Kategorie E: Selbststudium

Beim Selbststudium können Sie wissenschaftliche Aufsätze in Fachzeitschriften und -büchern und audiovisuelle Medien sowie Online-Angeboten nutzen, um sich weiterzubilden. Dabei werden Ihnen 10 Punkte pro Jahr ohne Nachweis anerkannt und es erfolgt auch keine Lernerfolgskontrolle.

 

Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge

Wenn Sie Artikel in Fachzeitschriften, Bücher, Konferenzbände und Ähnliches veröffentlichen, wird Ihnen das als Fortbildung anerkannt. Auch ein Vortrag auf einem Kongress oder die Leitung einer Fortbildungsmaßnahme kann eingereicht werden und bringt in der Regeln einen Punkt pro Beitrag.

 

Kategorie G: Hospitation

Das unentgeltiche Teilnehmen am Berufsalltag einer Hospitationsstätte (Krankenhaus, Forschungseinrichtung, Praxis etc.) mit dem Ziel, sich neues Fachwissen sowie Fertigkeiten anzueignen und zu vertiefen kann mit einem Punkt pro Stunde und maximal 8 Punkten pro Tag anerkannt werden. Für die Anerkennung zuständig ist die Ärztekammer des jeweiligen Landes.

 

Kategorie H: Qualifikationsmaßnahmen, curriculare Fortbildungen und Ähnliches

Dabei handelt es sich um strukturierte Programme mit fest definierten Zielen, Inhalten, Terminen, wobei teilweise die Einhaltung der Empfehlungen überprüft wird.

 

Kategorie I und K: eLearning und blended eLearning

Im Gegensatz zu Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie D gibt es beim eLearning eine tutorielle Unterstützung. Außerdem muss das Programm von der Bundesärztekammer anerkannt worden sein. Selbiges gilt beim blended eLearning, bei welchem zusätzlich zu den Online-Lernmodulen Präsenzveranstaltungen integriert sind. Das Erwerben der Fortbildungspunkte stellt für viele Ärzte eine zeitliche Herausforderung dar – gerade dann, wenn sie eine Einzelpraxis betreiben, nicht immer eine Vertretung organisieren können oder die Praxis etwas außerhalb liegt. Interaktive Fortbildungen der Kategorie D und eLearning der Kategorie I sind daher häufig besonders interessant, da sie bequem vom eigenen Schreibtisch aus erledigt werden können. Es gibt einige anerkannte Anbieter, die Online-Lernmodule oder interaktive Fortbildungen anbieten (Reihenfolge ohne Bedeutung):

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