2006 veröffentlichte das Deutsche Ärzteblatt die Ergebnisse der BoneEVA-Studie. In dieser Untersuchung wurden Verordnungsdaten aus 2003 analysiert. Die medikamentöse Versorgung der Patienten mit Osteoporose in Deutschland wurde als unzureichend beschrieben. Von 2003 bis 2009 haben sich die zu Lasten der GKV verordneten definierten Tagesdosen der Bisphosphonate zur Behandlung der Osteoporose mehr als verdoppelt. Seit 2010 ist ein Rückgang bei den Bisphosphonaten zu verzeichnen. Die insgesamt zu Lasten der GKV verordneten Osteoporosemittel sind durch den Zuwachs bei Denosumab konstant geblieben. Kann man also annehmen, dass die früheren Defizite der Osteoporose-Versorgung in Deutschland abgebaut sind? Die Mehrheit der Teilnehmer des DVO-Jahreskongress 2017 war nicht dieser Ansicht. Bei einer Fragebogenaktion auf dem Kongress haben 74 % der Aussage „in puncto Osteoporose-Awareness wird in Deutschland genug getan“ nicht zugestimmt.
Quelle: https://cme.medlearning.de/medlearning/osteoporose_arzneimitteltherapie/index.htm
Diese Aktualisierung eines Fortbildungsartikels aus dem Niedersächsischen Ärzteblatt 2011 soll helfen, das richtige Maß in der medikamentösen Behandlung der Osteoporose zu finden. Der Schwerpunkt liegt auf der postmenopausalen Osteoporose. Das Therapieziel ist die Verhütung von osteoporotischen Frakturen, vor allem der Hüftfrakturen. In der Arzneimittelentwicklung wird häufig nicht das Erreichen des eigentlichen patientenrelevanten Therapieziels geprüft. Zur Verringerung des Aufwands werden Surrogatparameter für die Wirksamkeit verwendet. Bei der Osteoporose ist der gebräuchlichste Surrogatparameter die Knochendichte. Auch die symptomlosen durch radiologische Verlaufskontrollen mit morphometrischer Analyse erfassten Wirbelkörperfrakturen sind ein Surrogatparameter. Die Ausweitung der Zulassung einiger Präparate auf die Altersosteoporose bei Männern beruht überwiegend auf ihrer Wirkung auf die Knochendichte.